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   BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 665/09   

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BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 665/09 (https://dejure.org/2011,14579)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2011 - 4 AZR 665/09 (https://dejure.org/2011,14579)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 665/09 (https://dejure.org/2011,14579)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel auf die dem BAT "zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungs-Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung" - ergänzende Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel auf die dem BAT zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungstarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung; ergänzende Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel auf die dem BAT zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungstarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, BAT, TV-L
    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel auf die dem BAT zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungstarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung - ergänzende Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergänzende Vertragsauslegung bei einer einzelvertraglichen, statischen Verweisungsklausel auf die dem BAT "zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungs-Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung"

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel

  • rewis.io

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel auf die dem BAT zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungstarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung - ergänzende Vertragsauslegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel auf die dem BAT zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungstarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 151
    Ergänzende Vertragsauslegung bei einer einzelvertraglichen [statischen] Verweisungsklausel auf die dem BAT "zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungs-Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung"

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 151
    Ergänzende Vertragsauslegung bei einer einzelvertraglichen [statischen] Verweisungsklausel auf die dem BAT "zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungs-Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisungsklausel auf BAT bei Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 880
  • BB 2012, 116
  • DB 2011, 2665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 665/09
    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

    Für eine derart vereinbarte, auf die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst bezogene Dynamik hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, dass bei einem Abreißen der Dynamik durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von einer nachträglich entstandenen Vertragslücke auszugehen ist (vgl. nur 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25 ff., ZTR 2010, 479; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48) .

    a) Bei der Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 665/09
    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist ( BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 23 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79 ) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79 ) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 665/09
    Für eine derart vereinbarte, auf die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst bezogene Dynamik hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, dass bei einem Abreißen der Dynamik durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von einer nachträglich entstandenen Vertragslücke auszugehen ist (vgl. nur 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25 ff., ZTR 2010, 479; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48) .
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 665/09
    Für eine derart vereinbarte, auf die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst bezogene Dynamik hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, dass bei einem Abreißen der Dynamik durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von einer nachträglich entstandenen Vertragslücke auszugehen ist (vgl. nur 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25 ff., ZTR 2010, 479; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48) .
  • LAG Hamburg, 02.04.2009 - 8 Sa 83/08
    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 665/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. April 2009 - 8 Sa 83/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10

    Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente

    Jedenfalls ist die Verweisung auf die ergänzenden Tarifverträge zeitdynamisch zu verstehen (vgl. zur Unterscheidung zwischen manteltarifvertraglichen und sonstigen Tarifverträgen bei der Auslegung einer Verweisungsklausel: BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 665/09 - Rn. 26 f.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - 26 Sa 1779/12

    Anwendbarkeit des TV-L bei einer Bezugnahme sowohl auf BAT als auch auf BAT-O im

    Aspekte aus anderen Bereichen - wie Grund und Umfang der Refinanzierung der Arbeitsvertragskosten - haben dabei außer Betracht zu bleiben (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 665/09 - EzTöD 100 § 2 TVöD-AT Bezugnahmeklausel Nr., 36, Rn. 38).(Rn.40).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem, der der unten zitierten Entscheidung des BAG vom 15. Juni 2011 (4 AZR 665/09, aaO.) zugrunde lag.

    Aspekte aus anderen Bereichen des Arbeitsverhältnisses haben dabei außer Betracht zu bleiben (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 665/09 - EzTöD 100 § 2 TVöD-AT Bezugnahmeklausel Nr., 36, Rn. 38).

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 683/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel - ergänzende

    b) Für eine derart vereinbarte, auf die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst bezogene Dynamik hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, dass bei einer Beendigung der Dynamik durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von einer nachträglich entstandenen Vertragslücke auszugehen ist (vgl. nur 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25 ff., ZTR 2010, 479; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 15. Juni 2011 - 4 AZR 665/09 - Rn. 27) .
  • ArbG Hamburg, 13.08.2014 - 20 Ca 37/14

    Dynamische Bezugnahme auf BAT - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

    Es ist kein Grund erkennbar, der dafür sprechen könnte, dass eine ergänzende Vertragsauslegung nur bei einer vollumfänglichen Bezugnahme des BAT erfolgen kann (vgl. hierzu auch: BAG, Urteile vom 21. August 2013, 5 AZR 581/11, zit. nach Juris, Rn. 45; vom 03. Juli 2013, aaO., Rn. 19 ff.; vom 15. Juni 2011, 4 AZR 665/09, zit. nach Juris, Rn. 34; vom 18. Mai 2011, 5 AZR 213/09, zit. nach Juris, Rn. 20).
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